1 Generell
Wir reparieren das eingesandte Gerät gemäss den nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen:
2 Garantiearbeiten
Im Garantiefall beheben wir Material- und Fertigungsfehler nur dann kostenlos, wenn mit dem Gerät zugleich die ordnungsgemäss ausgefüllte Garantiekarte oder der Kaufbeleg (Quittung) innerhalb der Garantiezeit eingereicht wird. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Modellname oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht oder unleserlich gemacht wurden. Es werden nur internationale Garantiescheine akzeptiert.
2.1 Bedingungen für Garantiearbeiten
Garantiereparaturen sind für den Kunden nur dann ohne Kostenfolge, wenn es sich um einen Produktemangel bzw. um einen Fabrikationsfehler handelt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe sind: Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden (Oxidation), Schlag- oder Sturzschäden, Fehlmanipulationen sowie Beschädigungen durch Einwirkung von aussen. In Fall eines solchen Ausschlussgrundes wird ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag in der Höhe von CHF 75.--(exkl. Porto & Versand) erstellt.

Ausgeschlossen ist die Garantie für Verschleissteile, Batterien, Akkus und Gehäuseteile sowie Verbrauchsmaterialien (Tintenpatronen, Toner, Disketten, Druckköpfe etc.); detaillierte Angaben sind den Herstellerbestimmungen, und dem Garantieschein zu entnehmen. Ebenso ausgeschlossen ist die Garantie für Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene Zusatzgeräte, die an das Produkt angeschlossen oder zusammen mit dem Produkt verwendet werden.
2.2 Arbeiten ohne Garantie
Im Falle von Mängeln oder Fehlbedienungen, für die keine Garantie besteht, trägt der Käufer die Kosten der Fehlersuche. Voraussetzung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit eines Gerätes ist die Verwendung von Originalzubehör und Originalsoftware.Die Haftung für aufgrund der Nutzung bzw. Unmöglichkeit der Nutzung entstandene beiläufige aussergewöhnliche oder Folgeschäden (insbesondere Nutzungsausfall, Zeitverlust, Datenverlust, Unannehmlichkeiten, Geschäftsausfall, entgangener Gewinn oder entgangene Einsparungen) wird wegbedungen.
3 Kostenvoranschläge
Wir erstellen automatisch einen Kostenvoranschlag sobald dem Gerät keine Kaufquittung oder kein Garantiebeleg beigelegt ist. Kostenvoranschläge werden bei nicht- oder nur teildemontierten Geräten erstellt. Zeigen sich nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel (z.B. Schlag, Sand, Wasserschaden, Fremdkörper usw.), können wir die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach der Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 10 % des ursprünglichen angesetzten Reparaturwertes übersteigt. Soll die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt werden, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt zu werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. Gibt der Kunde nach erfolgter schriftlicher Mahnung und Einschreiben bzgl. Kostenvoranschlag auch innerhalb von 10 Tagen nach erhalt des Einschreibens keine Entscheidung bekannt, darf Panatronic (Schweiz) AG das Gerät retourniert und ist von jeglichen Forderungen des Kunden freigestellt.
4. Aufbewahrung der reparierten Geräte
Wir haften für sorgfältige Aufbewahrung des eingesandten Gerätes während 2 Wochen nach Fertigstellung der Reparatur. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abholavis abgeholt, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Erfolgt nicht spätestens 4 Wochen nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder Umgang. Wir sind berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräussern oder anderweitig zu verwenden.
5 Rücksendung der Reparatur
Die Rücklieferung der Reparaturen erfolgt gegen Rechnung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Abholungen wird das Gerät gegen Vorweisung der Vorauszahlungsquittung oder gegen direkte Zahlung der Reparatur am Empfangsschalter mittels Post-, EC-Card oder Barzahlung ausgehändigt. Im Versandfall hat der Kunde die Pflicht, die Reparatursendung unverzüglich auf äussere Unversehrtheit und das Reparaturgut auf Funktion zu prüfen. Transportschäden sind uns unverzüglich zu melden.Bei der späteren Entdeckung von Mängeln, die bei der Prüfung nicht festgestellt werden konnten, empfehlen wir aus Beweisgründen, eine schriftliche Mängelrüge innert 8 Tagen zu erheben. Die Versandkosten während der Garantiezeit gehen jeweils zu Lasten des Absenders.
6 Rechnungsstellung
Alle Reparaturen werden nach Arbeitsaufwand zuzüglich Material- und Versandkosten sowie MwSt berechnet. Bei Ablehnung des Kostenvoranschlages (Entsorgung des Gerätes) belasten wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 75.-- zuzüglich MwSt. Für auf Kundenwunsch retournierte, unreparierte Geräte werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die Versandkosten verrechnet. Reparaturen die von uns nicht ausgeführt werden können (z.B. unreparabel, Ersatzteile nicht mehr erhältlich,) werden dem Kunden kostenlos retourniert. Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der Panatronic (Schweiz) AG verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung (CHF).

Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden. Rechnungen der Panatronic (Schweiz) AG Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Die Panatronic (Schweiz) AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die Panatronic (Schweiz) AG hat Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten und jeden weiteren Schadens.
7 Gewährleistung
Für ausgeführte Reparaturen leisten wir nach Rechnungsstellung eine Garantie von:
  • sechs Monaten bei Foto/Video und Beamer
  • zwei Monate bei Office-Produkten
Die Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich auf Nachbesserung der ausgeführten Reparatur. Gewährleistungen für Verschleiss, Schlag- oder Sturzschäden, Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Fremdeinwirkung (Beschädigungen durch Einwirkungen von aussen), Fehlmanipulationen, Flüssigkeitsschäden sowie falsche Lagerung sind ausgeschlossen.

Die Reparaturrechnung ist mit dem Gerät einzureichen. Über die oben aufgeführten Bedingungen hinausgehende Ansprüche, einschliesslich Rückerstattung von verdorbenem Filmmaterial, defekten Speicherkarten, ausgetrockneten Printköpfen, Tintenpatronen, Batterien und sonstigen Ersatz verbrauchbarer Bestandteile sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8 Allgemeine Informationen
Die Sicherung der Daten liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Wir übernehmen bei Reparatureingriffen oder bei Gerätetausch keine Verantwortung für den Verlust von Daten und Programmen. Bei der Kontrolle des Gerätes können die vorhandenen Daten eingesehen werden. Diese werden gemäss Datenschutz vertraulich behandelt.

Für eingesandtes Zubehör (Taschen, Akkus, Kabel, eingelegte Filme und Kassetten) übernehmen wir keine Haftung. Sobald Panatronic (Schweiz) AG schriftlich aufgefordert wird, ein Produkt nach Ablauf der Garantiezeit zu reparieren, Mängel oder Fehler zu beheben, die nicht von der Garantie umfasst sind, kann die Reparatur gegen Kostenvoranschlag ausgeführt werden.
9. Teilnichtigkeit
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
10. Änderungen, Gerichtsstand
Es gilt die jeweils auf der Website www.panatronic.ch gültige AGB Version der Panatronic (Schweiz) AG, Gerichtsstand ist Zürich. Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht.